AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, im weiteren als «AGB» bezeichnet, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte von LGT Geolab AG (nachfolgend: «LGT Geolab») mit einem Auftraggeber bzw. für sämtlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. AGB und/oder allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern deren Übernahme von LGT Geolab nicht schriftlich anerkannt werden. Dem Auftraggeber werden die AGB vor Vertragsabschluss entweder vor Ort abgegeben bzw. zur Kenntnis gebracht, schriftlich oder per E-Mail zugestellt bzw. können vom Auftraggeber auf der Homepage von LGT Geolab abgerufen und heruntergeladen werden. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss seine Einsichtnahme und sein Einverständnis zu den AGB.
(2) Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen LGT Geolab und dem Auftraggeber gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn LGT Geolab den Auftrag schriftlich mittels Auftragsbestätigung oder als PDF-Datei via E-Mail bestätigt.
(3) Sorgfaltspflicht
LGT Geolab wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können und erbringt die vereinbarten Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebiets. LGT Geolab verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001.
(4) Preise
Ohne gegenteilige Vereinbarung verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWST. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils geltenden Ansatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Unsere Preise beinhalten ebenfalls keine Auslagen und andere Spesen.
Im Allgemeinen verrechnet die LGT Geolab ihre Leistungen auf Grundlage der ausgeführten Arbeiten und der aufgewendeten Zeit sowie (was den jeweiligen Ansatz betrifft) gemäss Fachwissen und der Erfahrung der involvierten Personen. Die mit der vereinbarten Leistungserbringung zusammenhängenden Kosten wie Materialkosten, Reise- bzw. Fahrtkosten, Transportkosten, Kosten für allfällige Drittleistungen, etc. werden dem Auftraggeber, falls nichts Abweichendes vereinbart ist, zusätzlich in Rechnung gestellt.
(5) Honorierung und Zahlungsmodalitäten
Die LGT Geolab hat Anspruch auf Bezahlung im Umfang der vertragsgemäss erbrachten Leistungen. Die Schlussrechnung mit detailliertem Ausmass erfolgt nach Abschluss der durch LGT Geolab erbrachten Leistung.
Ist nichts anderes zwischen LGT Geolab und dem Auftraggeber vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weiteres in Verzug und schuldet der LGT Geolab den gesetzlichen Verzugszins. LGT Geolab kann eine Sicherstellung des Honorars oder eine Vorauszahlung verlangen.
Vereinbaren die LGT Geolab und der Auftraggeber, dass die Rechnung für die Leistungserbringung auf einen Kunden des Auftraggebers ausgestellt werden soll, so hat der Auftraggeber die Angaben des Kunden der LGT Geolab vor Auftragserteilung mitzuteilen - andernfalls wird die Rechnung direkt auf den Auftraggeber ausgestellt. Der Auftraggeber hat die an den Kunden ausgestellte Rechnung zu prüfen und dem Kunden zur direkten Begleichung zuzustellen. Die vorstehenden Zahlungsmodalitäten gelten dabei ohne anderslautende Vereinbarung uneingeschränkt.
Der Auftraggeber bleibt auch bei abweichendem Rechnungsempfänger Schuldner der Forderung. Bei ausbleibender Zahlung durch den Kunden innerhalb der angesetzten Zahlungsfrist, wird dem Auftraggeber unverzüglich eine Mitteilung gemacht und dieser wird aufgefordert, die Bezahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen vorzunehmen. Bei fristgerechter Zahlung verzichtet die LGT Geolab auf die Geltendmachung des gesetzlichen Verzugszinses. Allfällige Vergütungsabreden zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber sind für die LGT Geolab unverbindlich.
(6) Terminvereinbarung
Kann die Leistungserbringung aufgrund von Verzögerungen oder Unmöglichkeiten, die nicht die LGT Geolab zu verschulden hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die LGT Geolab AG Anspruch auf Anpassung des Terminprogramms bzw. auf die Verschiebung der vertraglich festgelegten Termine. Kein Verschulden der LGT Geolab liegt namentlich (aber nicht abschliessend) vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren Baugrundverhältnissen, fehlende Parkierungsmöglichkeiten, Umweltereignissen (bsp Schnee) und bei Verspätungen (bsp Stau), welche aufgrund von Abhängigkeit von Dritten entstanden sind. Sobald für die LGT Geolab Verzögerungen erkennbar sind, zeigt sie diese dem Auftraggeber an.
Für alle Einsätze gelten die jeweiligen in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termine. Mehraufwand und -kosten für eine Terminverschiebung oder Beschleunigung der Arbeiten, die der Auftraggeber zu verantworten hat, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
(7) Rechtliche Rahmenbedingungen am Erfüllungsort der Leistung
Der Auftraggeber informiert die LGT Geolab vorgängig über erdverlegte Werkleitungen oder Bauten, welche Einfluss auf die Sicherheit der Personen sowie Güter der LGT Geolab und die vereinbarte Leistungserbringung haben können. Für Schäden infolge unbekannter oder in ihrer Lage abweichender Leitungen, Kabel, Vorrichtungen etc. übernimmt die LGT Geolab keinerlei Haftung respektive liegt diese beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist unaufgefordert verpflichtet, LGT Geolab vollumfänglich über die lokalen, örtlichen, gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften, Rahmenbedingungen und Anforderungen am Ort der Leistungserbringung zu informieren und sicherzustellen, die im Rahmen der Vertragserfüllung relevant sind. Notwendige Sicherheitsleistungen oder behördliche Bewilligungen zur Leistungserbringung durch die LGT Geolab sind vom Auftraggeber für LGT Geolab kostenfrei zu erbringen. Im Falle von mangelhaften oder fehlenden Sicherheitsdispositiven kann LGT Geolab nach eigenem Ermessen die Leistungserbringung so lange aussetzen, bis die Sicherheit gewährleistet ist. Allfällige in diesem Zusammenhang für LGT Geolab entstehenden Kosten bzw. Aufwendungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemässe Leistungserbringung durch die LGT Geolab insbesondere verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen für die Erreichbarkeit des Erfüllungsorts zu treffen. Dies beinhaltet insbesondere, dass die Zufahrt zur vereinbarten Örtlichkeit gewährleistet bzw. der Zugang auf das Gelände für die notwendigen Personen und Geräte der LGT Geolab freizuhalten ist. Den für die Parkierung der Fahrzeuge und Anhänger sowie Aus- und Einlad der Geräte benötigte Platz ist durch den Auftraggeber sicherzustellen. Sollte die Erreichbarkeit des Erfüllungsorts oder Parkierung für die LGT Geolab nicht gewährleistet und damit die vereinbarte Leistungserfüllung für sie unmöglich sein, so werden die damit entstehenden Kosten bzw. Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Anfallende Mehrkosten wie Transporte, Reisen, Übernachtung, Spesen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(8) Stillstand- und Wartezeiten
Für Stillstands- und Wartezeiten am Erfüllungsort, welche nicht durch LGT Geolab verschuldet sind, und die damit für sie allenfalls entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Mehrkosten wie Transporte, Reisen, Übernachtung, Spesen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für allfällige in diesem Zusammenhang entstehende Verzögerungen in der Leistungserbringung und damit allenfalls verbundene Folgeschäden, kann die LGT Geolab auch nicht haftbar gemacht werden.
(9) Geotechnische Laboruntersuchungen
Laborarbeiten, namentlich aber nicht abschliessend Prüfung von Materialien, Kornverteilungen, Proctorversuche, Oedometerversuche, Scherversuche, Dichtebestimmungen, Durchlässigkeitsbestimmungen, Glühverlustbestimmungen etc. erfolgen im Labor der LGT Geolab in Obergösgen. Die Laborarbeiten können bei Bedarf auch durch qualifizierter Partnerfirmen oder in der Zusammenarbeit mit einer technischen Fachhochschule ausgeführt werden.
(10) Haftung und Haftungsausschluss
Die LGT Geolab haftet – unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage ein Anspruch geltend gemacht wird und soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist – in keinem Fall für (i) leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden (Mangelfolgeschäden) und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Verzug der Leistungserbringung, (v) reine Vermögensschäden, (vi) jegliche Ansprüche Dritter, sowie (vii) jegliche Handlung und Unterlassung der Hilfspersonen von LGT Geolab, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Die LGT Geolab übernimmt überdies keinerlei Haftung für Schäden, die auf das Verhalten oder eine Sorgfaltspflichtverletzung des Auftraggebers oder Dritte zurückführen sind.
Die LGT Geolab haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.), welche nicht durch LGT Geolab vertreten sind, sowie auf behördliche Anordnungen zurückzuführen sind.
(11) Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien, etc. befreiend den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
(12) Abtretungsverbot
Ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung der LGT Geolab kann der Auftraggeber Ansprüche aus der vertraglichen Abrede oder den vorliegenden AGB nicht an Dritte abtreten.
(13) Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB durch ein zuständiges Gericht als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, ist eine solche Klausel nach Möglichkeit und im Rahmen des rechtlich Zulässigen mit einer gesetzeskonformen, gültigen und durchsetzbaren Klausel zu ersetzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, ersatzlos aufzuheben, während der restliche Teil der AGB gültig bleiben soll. Im Fall eines Ersatzes einer gesetzeswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Klausel durch eine neue, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und dem damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(14) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vorliegende AGB als auch sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die LGT Geolab stehen, unterliegen Schweizer Recht und sind in Übereinstimmung damit auszulegen und zu interpretieren, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften.
Vertragliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten in Verbindung mit diesen AGB unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte am Sitz der LGT Geolab.
LGT Geolab AG 2024-01